Medizinische Behandlung im Ausland

Bei einem Kurzurlaub im Ausland kann man, genau wie im Falle eines Auslandssemesters oder eines längeren Aufenthalts im Ausland, in die Situation geraten, dass man medizinische Hilfe benötigt. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder eines anderen Notfalls bleibt keine große Entscheidungsmöglichkeit, von welchem Arzt oder Krankenhaus man behandelt werden möchte. In erster Linie geht es nämlich darum, den Patienten zu versorgen, um Folgeschäden gering zu halten oder Leben zu retten. Gerät man hierbei in eine Privatklinik, kann es passieren, dass diese beziehungsweise die jeweilige Krankenkasse einen Eigenanteil vom Patienten fordert.
Ansonsten besteht natürlich auch im Ausland die Möglichkeit, sich selbst auszusuchen, von welchem Arzt man behandelt werden möchte. Werden bei der Krankenkasse die Rechnungen für Arztbesuche im europäischen Ausland vorgelegt, die nicht auf die Zeit nach der Rückkehr ins Heimatland verschoben werden konnten, bekommt man das Geld in der Regel von der Krankenkasse zurückerstattet.

Genau vergleichen und beraten lassen

Da die Auslandskrankenversicherung und Angebote bei jeder Gesundheitskasse unterschiedlich sind, sollte man auch hier genau darauf achten, was in Versicherungen enthalten ist und für welche Behandlungen im Ausland man die Kosten zurückerstattet bekommt. Der einfachste Weg ist, vor einer Reise Kontakt mit seinem Versicherungsinstitut aufzunehmen und sich dort zu informieren und beraten zu lassen. Allgemein ist es einfacher, sich in Ländern behandeln zu lassen, die Mitglied der europäischen Union sind, als in anderen Teilen der Welt. Oft lässt sich über das Internet oder spezielle Dienste der Automobilclubs herausfinden, wo sich der nächste deutschsprachige und gute Arzt befindet. Wichtig bei einer freiwilligen, geplanten Behandlung, zum Beispiel bei Zahnarzt ist, dass man vor der Behandlung einen möglichst genauen Kostenvoranschlag bekommt. So lässt sich vermeiden, dass es am Ende zu Problemen oder Streit wegen der Rechnung kommt.
Vorher ist auch zu klären, wie im Falle von Komplikationen oder negativer Folgen einer Behandlung weiter vorgegangen wird. Am besten sollte natürlich der jeweilige Arzt dafür haften und die Probleme wieder in Ordnung bringen. Haftet der Arzt nicht, bleibt man auf den Folgen sitzen und muss diese selbstständig beheben lassen, was negative Folgen für die Gesundheit haben kann.